Scheidungssrecht

Das Scheidungsrecht beschreibt unter welchen Voraussetzungen eine Scheidung in Deutschland möglich ist.

In Deutschland gilt das sogenannte Zerrüttungsprinzip.

Nach dem Scheidungsrecht kann dann eine Ehe geschieden werden, wenn sie gescheitert ist, unabhängig davon wer an dem Scheitern Schuld ist.

Das Scheitern wird in den Fällen vermuten, in denen beide Partner getrennt leben.

Auf die Gründe für Trennung und Scheidung kommt es - jedenfalls nach dem Gesetz - grundsätzlich nicht an!

Mag auch im Einzelfall eine Scheidung moralisch fragwürdig sein, z.B. wegen minderjähriger Kinder, so fragt weder das Gesetz noch der Scheidungsrichter nach den Gründen des Scheiterns der Ehe.

Zuständiges Gericht ist dabei das Familiengericht.

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